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   BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67   

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BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67 (https://dejure.org/1969,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1969 - VIII CB 107.67 (https://dejure.org/1969,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - VIII CB 107.67 (https://dejure.org/1969,2947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Das läßt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennen (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]).

    Das schließt aber nicht aus, aus der Einstellung des Wehrpflichtigen zu dieser seine Kriegsdienstverweigerung nicht unmittelbar betreffenden, aber an sie angrenzenden Frage mittelbar Rückschlüsse auf die Echtheit der behaupteten Gewissensentscheidung zu ziehen (vgl. das bereits angeführte Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 -).

  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Das läßt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennen (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]).

    Daß die Einstellung gegen den Krieg als schreckliches Ereignis keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WpflG ist, ist schon in der Entscheidung BVerwGE 23, 98 (100) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 84/63] ausgesprochen, und in dem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (DVBl. 1969, 748) ist deutlich gemacht, daß eine Gewissensentscheidung nur dann zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe berechtigt, wenn sie auf der Erkenntnis des Wehrpflichtigen beruht, nicht imstande zu sein, im Krieg mit der Waffe einen Menschen zu töten.

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67

    Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Der Hinweis, der Kläger habe laut Protokoll nur von einem im 7. oder 8. Schuljahr gefaßten "Entschluß" (keinen Dienst mit der Waffe zu leisten), nicht von einer damals getroffenen "Gewissensentscheidung", wie das Verwaltungsgericht sage, gesprochen, könnte allenfalls im Rahmen einer Verfahrensrüge Bedeutung haben; eine solche wäre aber im Beschwerdeverfahren nicht statthaft (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 15.03.1968 - VII P 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Der Hinweis, der Kläger habe laut Protokoll nur von einem im 7. oder 8. Schuljahr gefaßten "Entschluß" (keinen Dienst mit der Waffe zu leisten), nicht von einer damals getroffenen "Gewissensentscheidung", wie das Verwaltungsgericht sage, gesprochen, könnte allenfalls im Rahmen einer Verfahrensrüge Bedeutung haben; eine solche wäre aber im Beschwerdeverfahren nicht statthaft (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Daß die Einstellung gegen den Krieg als schreckliches Ereignis keine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WpflG ist, ist schon in der Entscheidung BVerwGE 23, 98 (100) [BVerwG 17.12.1965 - VII C 84/63] ausgesprochen, und in dem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (DVBl. 1969, 748) ist deutlich gemacht, daß eine Gewissensentscheidung nur dann zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe berechtigt, wenn sie auf der Erkenntnis des Wehrpflichtigen beruht, nicht imstande zu sein, im Krieg mit der Waffe einen Menschen zu töten.
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Der Hinweis, der Kläger habe laut Protokoll nur von einem im 7. oder 8. Schuljahr gefaßten "Entschluß" (keinen Dienst mit der Waffe zu leisten), nicht von einer damals getroffenen "Gewissensentscheidung", wie das Verwaltungsgericht sage, gesprochen, könnte allenfalls im Rahmen einer Verfahrensrüge Bedeutung haben; eine solche wäre aber im Beschwerdeverfahren nicht statthaft (BVerwGE 28, 22; 29, 226) [BVerwG 15.03.1968 - VII P 5/67].
  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Das läßt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennen (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Das läßt eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennen (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402]).
  • BVerwG, 09.03.1955 - I B 122.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII CB 107.67
    Die vorsorglich unter der Voraussetzung ihrer Zulassung eingelegte Revision des Klägers mußte als unzulässig verworfen werden, weil die Einlegung eines Rechtsmittels unter einer Bedingung nicht statthaft ist (vgl. den Beschluß vom 9. März 1955 - BVerwG I B 122.54 -).
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